Die GLS Bank ist eine Genossenschaft. Die GLS Bank Anteile bilden im Wesentlichen unser Eigenkapital. Sie sind die langfristige Grundlage unserer Arbeit und ermöglichen die Kredite für nachhaltige Unternehmen, die die GLS Bank auszeichnen. Darum ist ihre Laufzeit dauerhaft.
Als Bank sind wir verpflichtet, stabile Eigenkapitalquoten einzuhalten (z. B. nach Basel III, einer internationlen Vereinbarung im Bankensektor, um die Stabilität der Banken in Finanzkrisen zu sichern). Die fünfjährige Kündigungsfrist hilft uns, diese Vorgaben verlässlich zu erfüllen. Außerdem können wir auf diese Weise unsere Kreditkund*innen langfristig unterstützen. Eine kürzere Frist würde unsere Eigenkapitalquote und bestehende Finanzierungen gefährden.
Falls Du GLS Bank Anteile kündigen möchtest, musst Du dies also aktiv tun (schriftlich). Die 5-jährige Kündigungsfrist beginnt zum Jahresende, das heißt sie läuft ab dem folgenden Jahr (Januar), in dem Du Deine GLS Bank Anteile gekündigt hast für 5 Jahre. Die Auszahlung Deiner GLS Bank Anteile erfolgt dann im sechsten Jahr am ersten Werktag nach der Generalversammlung (meist im Juni). Du erhältst während der Zeit weiter die Dividende für Deine GLS Bank Anteile von bis zu 3 Prozent. Wichtig! Bis dahin bleibt der GLS Beitrag fällig.
Unser Tipp!
Verrechne Deinen GLS Beitrag mit der Dividende Deiner GLS Bank Anteile (bis zu 3 %). So gleichst Du die Kosten für den GLS Beitrag aus.
Zudem hast Du als GLS Mitglied eine Stimme auf der jährlichen Generalversammlung und kannst aktiv mitentscheiden.