Müssen Lastschriftmandate vorab elektronisch bei Ihren Kund*innen angekündigt werden?

Bei SEPA-Basismandaten – erkennbar an der Klausel "Wir können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen" – ist eine Info an uns oder die Zusendung des unterzeichneten Mandats nicht erforderlich.

Lediglich SEPA-Firmenlastschrift-Mandate/B2B-Mandate müssen, damit der Zahlungsempfänger die Belastung vornehmen kann, vorab bei uns eingereicht werden.