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Welche Vollmachten kann ich erteilen?
Kontovollmacht:
Mit einer Kontovollmacht berechtigt der/die Kontoinhaber*in eine weitere Person zur Verfügung über ein explizit mit der Kontonummer benanntes Konto.
Kundenvollmacht:
Mit einer Kundenvollmacht berechtigt der/die Kontoinhaber*in eine weitere Person zur Verfügung über alle aktuellen und zukünftigen Konten des Vollmachtgebers.
Es wird unterschieden zwischen:
• Einzelvollmacht (E)
• Gemeinschaftliche Vollmacht (A/B)
• Auskunftsvollmacht (N)
Einzelvollmacht (E)
Bei einer Einzelvollmacht darf der/die Bevollmächtigte über das Guthaben auf dem Konto verfügen (z. B. durch Barabhebungen, Überweisungen, etc.). Auch Rechnungsabschlüsse und Kontoauszüge darf er/sie für den Kontoinhaber anerkennen oder ggf. auch reklamieren. Er/sie darf selbst jedoch keine weiteren Vollmachten erteilen, das Konto kündigen, eine Kündigung entgegennehmen, Kreditkarten für das Konto beantragen oder neue Kredite aufnehmen.
Gemeinschaftliche Vollmacht (A/B)
Für die gemeinschaftliche Vollmacht gilt dasselbe, allerdings müssen dann jeweils beide Bevollmächtigte zustimmen.
A = Gemeinsam mit einem anderen Bevollmächtigten (allgemein)
B = Gemeinsam mit einem anderen Bevollmächtigten der Gruppe A (beschränkt)
Auskunftsvollmacht (N)
Der Bevollmächtigte darf von dem/der Kontoinhaber*in frei bestimmt werden, vorausgesetzt er ist volljährig und geschäftsfähig bzw. gesetzliche/r Vertreter*in einer juristischen Person. Bei der sogenannten Auskunftsvollmacht wird der bevollmächtigten Person nur ein Auskunftsrecht gewährt.
So erteilen Sie eine Vollmacht
Als Privatkund*in können Sie eine Vollmacht in Ihrem Onlinebanking erteilen oder telefonisch in Auftrag geben: +49 234 5797 100.
Als Geschäftskund*in (z.B. Geschäftsführer*in oder Vorstandsmitglied) sind Sie berechtigt, eine Vollmacht zu Ihrem GLS Geschäftskonto zu vergeben.
So funktioniert's:
- Vollmachtsformular herunterladen
- Schicken Sie bitte das Formular gemäß Außenvertretung unterschrieben an uns zurück.
- Damit wir die Vollmachten schnell einrichten können, müssen sich die neuen Bevollmächtigten über diesen Link identifizieren
Weitere Fragen zu Rund ums Bankgeschäft
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