Lesen Sie unseren Nachhaltigkeitsbericht
Wie werde ich GLS Mitglied?
GLS Mitglied werden können natürliche Personen (auch Minderjährige), juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften.
Privatpersonen
Als Privatperson oder Selbständige*r/Freiberufler*in werden Sie durch die Zeichnung von mindestens fünf Mitgliedschaftsanteilen à 100 EUR Mitglied. Menschen unter 28 Jahre können mit einem Anteil à 100 EUR Mitglied werden.
Privatpersonen, die GLS Mitglied sind, genießen Vorteile bei der Kontoführung, u.a. sind eine GLS BankCard und eine Kreditkarte kostenfrei. GLS Anteile können Sie gleich bei der Kontoeröffnung zeichnen. Mehr zu den Konditionen für GLS Mitglieder erfahren Sie hier.
Juristische Personen
Juristische Personen oder Personengesellschaften (§37 Satzung) sollten mit mindestens 25 Anteilen (2.500 EUR) Mitglied werden.
Weitere Infos
Als Mitglied der Genossenschaft können Sie auf der Generalversammlung die Entwicklung der Bank mitgestalten. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft bzw. von Genossenschaftsanteilen ist zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von fünf Jahren möglich.
Weitere Fragen zu Mitgliedschaft
- Warum sind GLS Bank Anteile die wirksamste Geldanlage?
- Ist GLS Kund*in gleich GLS Mitglied?
- Wo finde ich meine GLS Mitgliedsnummer?
- Wie viele GLS Bank Anteile kann man maximal besitzen?
- Gibt es besondere Angebote für GLS Mitglieder?
- Gibt es eine Dividende?
- Wie wird die Dividende besteuert?
- Was kostet ein GLS Bank Anteil?
- Was bedeutet die Nachschusspflicht?
- Wann kann ich meine GLS Bank Anteile kündigen?