Alle GLS Kund*innen und GLS Mitglieder bezahlen den GLS Beitrag ebenso wie die Mitarbeitenden der GLS Bank.
Ausnahmen:
- Keinen Beitrag bezahlen Minderjährige sowie Kund*innen, für die wir ausschließlich das gesetzlich definierte Basiskonto führen.
- Einen Beitrag in Höhe von 1 Euro im Monat bezahlen Kund*innen unter 28 Jahren.
- Einen Beitrag in Höhe von 1 Euro im Monat bezahlen Kund*innen mit einem Einkommen im Rahmen des steuerlichen Grundfreibetrages, die eine Verminderung beantragen. Ein Antrag kann im Rahmen der Lastschrifterteilung online gestellt werden.
Wir regen zum solidarischen Ausgleich an! Wenn Sie vermögend sind, laden wir Sie herzlich dazu ein, freiwillig einen höheren GLS Beitrag zu vereinbaren.
Bei Gemeinschaftskunden bezahlen beide Personen den GLS Beitrag, wenn die Einzelpersonen weitere Angebote der GLS Bank nutzen (GLS Konto, GLS Mitglied, GLS Tagesgeldkonto ...). Nutzt eine der beiden Personen kein anderes Angebot und ausschließlich das GLS Gemeinschaftkonto, genügt es, wenn die nur die andere Person den GLS Beitrag bezahlt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine GbR wird wie eine Einzelperson behandelt, ebenso juristische Personen, die mehrere Kundenstämme, aber nur auf einem Stamm Konten haben.
Einige kleine Vereine und deren Förderer sind oft bereits langjährig GLS Mitglied ohne weitere Geschäftsbeziehung. Oft dachten sie bei der Zeichnung nicht unbedingt an eine Rückzahlbarkeit und wollen weiterhin die Wirksamkeit der GLS Bank unterstützen. Eine Lösung kann die Übertragung der Anteile auf die GLS Bank Stiftung sein.
Bitte beachten Sie, dass GLS Mitglieder den GLS Beitrag auch innerhalb der Kündigungsfrist der GLS Bank Anteile (fünf Jahre) bezahlen. In der Zeit erhalten GLS Mitglieder auch weiterhin die Dividende auf die GLS Bank Anteile, falls eine Dividende von der jährlich stattfindenden Generalversammlung beschlossen wird.