Lesen Sie unseren Nachhaltigkeitsbericht
Was ändert sich für mich durch die aktive Zustimmung?
Mit den vorgenommenen Anpassungen in unseren bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) setzen wir insbesondere die Anforderungen und Vorgaben zum Zustimmungsprozess aus dem BGH Urteil vom 27. April 2021 um.
Weitere Fragen zu Neukunde
- Wie funktioniert der Kontowechselservice beim Girokonto?
- Kann ich ein Konto für einen Minderjährigen eröffnen?
- Wie divers ist die GLS Bank?
- Was tun wir für trans* Menschen?
- Kann ich auch mit Wohnsitz im Ausland ein GLS Konto eröffnen?
- Was sind natürliche, was juristische Personen?
- Wieso muss ich bei den Geschäftsbedingungen aktiv zustimmen?
- Wo kann ich den Geschäftsbedingungen aktiv zustimmen?
- Kann ich auch formlos per E-Mail oder Briefpost zustimmen?
- Kann ich auch über die Banking App zustimmen?
- Wieso wird mir diese Seite im Onlinebanking bei jedem Login angezeigt?
- Was passiert, wenn ich den Geschäftsbedingungen nicht aktiv zustimme?
- Ich habe mehrere Kundenbeziehungen bei der GLS Bank (z.B. eine Einzelkontoverbindung und eine Gemeinschaftskontoverbindung oder als gesetzlicher Vertreter). Muss ich jeweils separat zustimmen?
- Kann ich für ein Gemeinschaftskonto die Zustimmung allein geben?
- Genügt es, wenn ein gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes zustimmt?
- Wo kann ich den Geschäftsbedingungen aktiv zustimmen, wenn ich keinen Onlinebanking Zugang habe?
- Wie lange habe ich insgesamt Zeit, meine Zustimmung zu erteilen?
- Erhalte ich eine Bestätigung, wenn ich aktiv zugestimmt habe?
- Kann ich im Online-Banking sehen, ob ich den Geschäftsbedingungen zugestimmt habe?
- Wie werde ich in Zukunft über Änderungen der Geschäftsbedingungen informiert und wie kann ich dann zustimmen?