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Was ändert sich durch PSD2 im Onlinebanking?
Änderung bei Anmeldung und Umsatzabfrage
Im Onlinebanking werden Sie mindestens alle 90 Tage beim Login aufgefordert, sich mit Ihrem VR-NetKey/Alias und Ihrer PIN sowie einer TAN zu legitimieren. Das gilt auch bei der Auslösung von Zahlungen sowie dem Abruf von Umsatzinformationen.
Kontozugriff durch Dritte
Sie können Dritten (Kontoinformationsdiensten, Zahlungsauslösediensten, sonstige berechtigte Dritte wie z. B. dem Kontowechselservice) erlauben, Zahlungen über Ihr Konto auszulösen oder Kontoinformationen abzurufen. Der Zugriff erfolgt über eine sogenannte "Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister".
Die Drittunternehmen unterliegen der Aufsicht und Kontrolle der BaFin bzw. der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörde. Deshalb dürfen sie Ihre Authentifizierungselemente wie zum Beispiel Online-PIN und TAN bei einem von Ihnen ausgewählten Kontoinformationsdienst, Zahlungsauslösedienst oder einem sonstigen Drittanbieter verwenden. Ein Missbrauch ist mit hohen Strafen und ggf. dem Entzug der Lizenz verbunden.
Welche Drittanbieter auf Ihr Konto zugreifen können, sehen Sie in der Zugriffsverwaltung in Ihrem Onlinebanking. Hier können Sie die Zugriffsberechtigungen auch wieder entziehen. Wir empfehlen Ihnen, Drittanbieter sorgfältig auszuwählen.
Überweisen ohne TAN
Für die Bezahlung kleiner Beträge bis 30 Euro müssen Sie im Onlinebanking und in der GLS mBank keine Transaktionsnummer (TAN) mehr eingeben. Sie können fünf solcher Zahlungen bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 150 Euro tätigen. Sobald eine Transaktion mit einer TAN bestätigt wird, beginnt die Zählung (fünf Zahlungen bis maximal 30 Euro bzw. insgesamt 150 Euro) von vorne.
Mehr zu PSD2
imit für Inaktivitäten im Onlinebanking wurde auf 5 Minuten begrenzt.
Weitere Fragen zu PSD2
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