Wie legitimiere ich mich mit schriftlicher Vollmacht?

Bitte legen Sie bei der Eintragung rechtsverbindlich unterschriebene Vollmachten und zum Nachweis der Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen zusätzlich noch aktuelle Registerauszüge (Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate) vor!

"Hinweise zur Erteilung von Vollmachten und zur Vertretung bei der Ausübung des Stimmrechtes gem. § 26 Abs. 4 der Satzung der GLS Bank:
Mitglieder bzw. deren gesetzliche Vertreter oder zur Vertretung ermächtigte Gesellschafter können sich in der Generalversammlung durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten. Bevollmächtigte können nur Mitglieder der Genossenschaft, Ehegatten, Eltern, Kinder oder Geschwister eines Mitglieds sein oder müssen zum Vollmachtgeber in einem Gesellschafts- oder Anstellungsverhältnis stehen. Stimmberechtigte gesetzliche bzw. ermächtigte Vertreter oder Bevollmächtigte müssen ihre Vertretungsbefugnis schriftlich nachweisen."