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Hinweise zur Mandatsreferenz
Die Mandatsreferenz ist 1-35 stellig, möglichst ohne Leerzeichen, sowie ohne Umlaute und kann beispielsweise eine schon vergebene Kunden- oder Mitgliedsnummer sein. Denkbar ist auch, in die maximal 35-stellige Referenz immer das Ausstellungsdatum zu integrieren (wegen der Gültigkeitsfristen). Gibt es bei einem Zahlungspflichtigen mehrere unterschiedliche Verwendungszwecke, warum eine Lastschrift eingezogen wird, kann es sinnvoll sein, auf einem Mandatsformular für jeden Verwendungszweck eine Mandatsreferenz zu vereinbaren. Damit muss kein neues Mandat eingeholt werden, wenn der Zahlungspflichtige einem der „Verwendungszwecke“ das Mandat entzieht.
Bitte legen Sie eindeutig fest, an welcher Stelle in Ihrer Organisation die Mandatsreferenz verwaltet und archiviert werden sollen (Zahlungsverkehrssoftware oder Mitglieder-/Vereinsverwaltung oder Buchhaltungssystem). Bitte berücksichtigen Sie, ob und wie Sie die darin verwaltete Mandatsreferenz später in den Lastschriftauftrag exportieren können. Die Zahlungsverkehrsprogramme bieten eigene Mandatsverwaltungen an, die den Übertrag der Mandatsreferenz in den Lastschriftauftrag sicherstellen. Die genauen und stets aktuellen Voraussetzungen finden Sie auf www.ebics.de/de/datenformate.
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