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Wie genau setzt sich das Lastschriftlimit zusammen?
Das Einreicherlimit ist kein monatliches/kalendarisches Limit. Dieses bezieht sich auf 42 Tage, gemäß der Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen. Die innerhalb dieses Limits gezogenen Beträge werden am 43. Buchungstag nach Einzug wieder "frei". Als Faustregel für Basislastschriften gilt: Sie benötigen ein Lastschrifteinreicherlimit, das mindestens dem Zweieinhalbfachen Ihres monatlichen Gesamteinzugsbetrages entspricht.
Beispielrechnung: Sie ziehen monatlich insgesamt 4.200 Euro ein, dann benötigen Sie ein Lastschriftlimit von mindestens 10.500 Euro.
Das maximal mögliche Lastschrifteinreicherlimit spiegelt dabei das Risiko, welches in Abwägung Ihrer Bonität (s.u.) und der möglichen bis wahrscheinlichen Retourenquote in Bezug auf Basis-Lastschriften ermittelt wird. SEPA-Basis-Lastschriften können ohne Angabe von Gründen innerhalb von acht Wochen nach Einzug zurück gebucht werden. Zusätzlich kann es z.B. durch mangelnde Kontendeckung beim Zahler zu weiteren Lastschriftretouren kommen.
Beispielrechnung:
Am 01. Dezember beträgt Ihr Kontostand 2.000 Euro
Am 03. Dezember ziehen Sie 3.000 Euro ein
Am 04. Dezember beträgt Ihr Kontostand 5.000 Euro
Für eine Bar-Anzahlung heben Sie am 8. Dezember 4.500 Euro ab, Ihr Kontostand beträgt nun 500 Euro
Am 9. Dezember buchen einige Kunden aufgrund eines Missverständnisses insgesamt 1.000 Euro zurück
Am 10. Dezember beträgt Ihr Kontostand nun -500 Euro
Bitte beachten Sie, dass wir für jedwede Limiteinrichtung im Neukundenverhältnis Bonitätsunterlagen – das heißt wirtschaftliche Unterlagen der letzten drei Jahre (z.B. Bilanzen, GuVs, Steuerbescheide und / oder BWAs etc.) – benötigen.
Bitte senden Sie uns die Bonitätsunterlagen unter Angabe Ihres gewünschten Lastschriftlimits als Nachricht aus dem Onlinebanking oder per E-Mail (geschaeftskunden@gls.de) zu. Alternativ nehmen wir diese auch per Fax (0234 5797 222) oder per Post (GLS Bank, 44774 Bochum) entgegen.
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