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Was ist, wenn ein Buchungstermin nicht gehalten werden kann?
Ist ein Buchungstermin zum Beispiel aufgrund technischer Probleme nicht einzuhalten, ist eine neue Vorabbenachrichtigung mit der Mitteilung des neuen Belastungstermins nötig. Wenn Sie keine andere Frist (z.B. in den AGBs) vereinbart haben, sogar 14 Tage vor dem nächsten Buchungstermin. Wir empfehlen daher, die Benachrichtigungsfrist zu verkürzen, z.B. in den Geschäftsbedingungen.
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