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Worin unterscheiden sich Übertragung der Geschäftsanteile und Dividendenspende?
Für die der GLS Bank Stiftung übertragenen GLS Bank Anteile erhalten Sie eine Sachspendenbescheinigung (Stiftungsstock-Spende). Die Anteile verbleiben dauerhaft in der Stiftung. Da die Stiftung aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit steuerbefreit ist, fließt die Dividende regelmäßig in voller Höhe unversteuert in die Stiftung.
Anders bei der Dividendenspende: In diesem Fall ist die Dividende steuerpflichtig (Kapitalertragssteuer). Die Bank muss den zu versteuernden Anteil direkt an das Finanzamt abführen. Der Rest wird auf Ihr Konto überwiesen und Sie überweisen diesen Betrag als Spende auf das Konto der GLS Bank Stiftung. Dafür erhalten Sie dann eine Spendenbescheinigung.
Weitere Fragen zu GLS Bank Stiftung
- Wer entscheidet, wofür die GLS Bank Stiftung die Kapitalerträge einsetzt?
- Wie übertrage ich meine Anteile an die GLS Bank Stiftung?
- Was bedeutet "Anteile übertragen"?
- Warum wurde die GLS Bank Stiftung gegründet?
- Ist es sinnvoll, alle GLS Bank Anteile zu übertragen?
- Was macht die GLS Bank Stiftung?
- Wie sind GLS Treuhand e.V. und GLS Bank Stiftung verbunden?
- Warum macht es Sinn, GLS Bank Anteile zu schenken?