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Wie/wann wird der GLS Beitrag erhoben?
Der Beitrag wurde erstmalig zum 31.03.2017 eingezogen. Seit 2018 erfolgt der Einzug jährlich zum 15. Januar.
Alle Neukund*innen bestätigen bei der Kontoeröffnung (oder der Nutzung anderer Dienstleistungen) die „Vereinbarung GLS Beitrag“ und können die Einzugsermächtigung auf der Seite GLS Beitrag erteilen. Der Beitrag wird anteilig ab dem nächsten Monatsultimo berechnet.
Für die GLS Mitglieder ist der Beitrag durch den Beschluss der Generalversammlung verbindlich, sie haben eine Einzugsermächtigung zur Unterzeichnung erhalten.
Alle Kund*innen, die schon vor dem 1. Januar 2017 bei uns waren, die nicht gleichzeitig GLS Mitglied sind, haben von uns per Post die Vereinbarung zum GLS Beitrag mit SEPA-Lastschriftmandat zur Unterzeichnung erhalten. Der Beitrag ist die Voraussetzung für die Nutzung weiterer Angebote.
Weitere Fragen zu GLS Beitrag
- Wer zahlt beim Gemeinschaftskonto den GLS Beitrag?
- Wie gerecht ist der GLS Beitrag?
- Was ist der GLS Beitrag?
- Warum kann der GLS Beitrag nicht freiwillig bezahlt werden?
- Wer hat über den GLS Beitrag entschieden?
- Für wen gilt der GLS Beitrag?
- Wie wird der GLS Beitrag steuerlich behandelt?
- Seit wann gilt der GLS Beitrag?
- Wie hoch ist der GLS Beitrag?