14.04.2020

Ab 19.4.: neue Vertragsbedingungen für Karten

EU-Preisverordnung

Ab dem 19. April 2020 gilt eine gesetzliche Regelung, die eine Anpassung der Abrechnung von Umsätzen mit Ihrer girocard (Debitkarte) und Mastercard/Visakarte in EU-/EWR-Landeswährungen außer Euro erforderlich macht. Wenn Sie zukünftig mit Ihrer girocard (Debitkarte) oder Ihrer GLS Mastercard® bzw. GLS Visa BasicCard in einer anderen EWR-Währung (z. B. Dänische Krone, Polnischer Zloty) bezahlen oder Bargeld abheben, erfolgt die Währungsumrechnung auf Basis des aktuellen Euro-Referenzwechselkurses der Europäischen Zentralbank (EZB). Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis und in den Vertragsbedingungen für Mastercard und Visa Karten.

Automatischer Aktualisierungsservice

Noch einfacher und bequemer: Nutzen Sie künftig den automatischen Aktualisierungsservice, wenn sich Ihre Kartennummer ändert und Sie diese für Online-Zahlungen hinterlegt haben, also in Hotelbuchungsportalen oder für Abonnements etc.. Die aktualisierten Regelungen finden Sie in den DZ Bank Datenschutzhinweisen (www.dzbank.de/datenschutzhinweisekarten, siehe Ziffer 3.2 und 3.3).

Gesicherte Kundenauthentifizierung

Bereits seit dem 14. September 2019 gelten neue gesetzliche Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung (PSD 2). In diesem Zusammenhang wurden die Vertragsbedingungen für Mastercard und Visa Karten und die Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die gesicherte Authentifizierung bei Mastercard und Visa Kartenzahlungen im Internet angepasst. 

Wenn Sie den Änderungen der Vertragsbedingungen nicht zustimmen, können Sie den Kartenvertrag kostenfrei und fristlos kündigen.