Bewirkt: 1.235 zusätzliche Plätze für pflegebedürftige Menschen. Mehr zur Wirkung der GLS Bank in 2021 finden Sie im GLS Nachhaltigkeitsbericht
Welche Daten können von Drittanbietern nach PSD2 abgerufen werden?
Sofern die Zustimmung des Kunden/der Kundin vorliegt, können Daten von Zahlungskonten - in der Regel sind das Girokonten - abgerufen werden. Diese Abfrage betrifft sowohl Online- als auch Nicht-Online-Zahlungskonten, nicht jedoch Sparkonten o.ä.
Die Zustimmung gilt für 90 Tage, auch rückwirkend. Sind die 90 Tage abgelaufen, müssen Kund*innen einem weiteren Zugriff erneut zustimmen.
Wie die PSD2-Schnittstelle technisch genau gestaltet sein wird, ist noch nicht endgültig festgelegt. Auch nicht, ob zukünftig Einschränkungen beim Datenzugriff möglich sein werden und ob es Widerspruch- oder Sperrmöglichkeiten geben wird. Das wird die sogenannte Berlin Group voraussichtlich bis Ende 2018 festlegen.
Mehr zu PSD2 im GLS Bank-Blog
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