Wie wird der GLS Beitrag steuerlich behandelt?

Als Bank machen wir selbstverständlich keine Steuerberatung, aber wir gehen grundsätzlich hiervon aus:

  • Privatkund*innen können den GLS Beitrag wie auch Kontogebühren steuerwirksam im Rahmen eines Pauschbetrages geltend machen.
  • Unternehmenskund*innen können den Beitrag als Betriebsausgabe geltend machen.

Alle erforderlichen Angaben hierfür können nach Abbuchung des GLS Beitrages dem Kontoauszug entnommen werden.