22.06.2017

Neue EU-Geldtransferverordnung

Liebe Kunden*innen, zum 26. Juni 2017 sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (EU-Geldtransferverordnung) durch uns als Bank zum Zwecke der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung bei der Ausführung von Lastschriften Angaben zu Zahlungspflichtigen (Zahler) und zum Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln.

Das bedeutet für Sie konkret:

Werden durch Sie als Einreicher Lastschriften ab 1000€ auf ein Konto von Zahlungspflichtigen außerhalb des EWR – zum Beispiel die Schweiz – gezogen, ist von Ihnen im Datensatz nicht nur IBAN und Namen sondern auch die Anschrift des Zahlungspflichtigen anzugeben. Sofern dies Ihrerseits nicht erfolgt, kann der Lastschrifteinzug in Staaten außerhalb des EWR nicht vorgenommen werden.

Verwenden Sie zur Erfassung von Lastschriften eine Software, prüfen Sie diese bitte auf Aktualität. Gegebenenfalls ist ein Update notwendig.

Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne telefonisch:

+49 234 5797 444

Montags bis donnerstags von 8.30 bis 19.00, freitags von 8.30 bis 16.00 Uhr.

Herzliche Grüße
Ihre GLS Bank