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Welche Daten können von Drittanbietern nach PSD2 abgerufen werden?
Sofern die Zustimmung des Kunden/der Kundin vorliegt, können Daten von Zahlungskonten - in der Regel sind das Girokonten - abgerufen werden. Diese Abfrage betrifft sowohl Online- als auch Nicht-Online-Zahlungskonten, nicht jedoch Sparkonten o.ä.
Die Zustimmung gilt für 90 Tage, auch rückwirkend. Sind die 90 Tage abgelaufen, müssen Kund*innen einem weiteren Zugriff erneut zustimmen.
Wie die PSD2-Schnittstelle technisch genau gestaltet sein wird, ist noch nicht endgültig festgelegt. Auch nicht, ob zukünftig Einschränkungen beim Datenzugriff möglich sein werden und ob es Widerspruch- oder Sperrmöglichkeiten geben wird. Das wird die sogenannte Berlin Group voraussichtlich bis Ende 2018 festlegen.
Mehr zu PSD2 im GLS Bank-Blog
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