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Wie wird der GLS Beitrag steuerlich behandelt?
Als Bank machen wir selbstverständlich keine Steuerberatung, aber wir gehen grundsätzlich hiervon aus:
- Privatkund*innen können den GLS Beitrag wie auch Kontogebühren steuerwirksam im Rahmen eines Pauschbetrages geltend machen.
- Unternehmenskund*innen können den Beitrag als Betriebsausgabe geltend machen.
Alle erforderlichen Angaben hierfür können nach Abbuchung des GLS Beitrages dem Kontoauszug entnommen werden.
Weitere Fragen zu GLS Beitrag
- Kann ich den GLS Beitrag selbst überweisen (Dauerauftrag)?
- Wie gerecht ist der GLS Beitrag?
- Wie/wann wird der GLS Beitrag erhoben?
- Was ist der GLS Beitrag?
- Warum kann der GLS Beitrag nicht freiwillig bezahlt werden?
- Wer hat über den GLS Beitrag entschieden?
- Wieso werden die Gebühren nicht weiter erhöht?
- Für wen gilt der GLS Beitrag?
- Seit wann gilt der GLS Beitrag?
- Wie hoch ist der GLS Beitrag?