Was ist die Browser-Erkennung?

Die neue Browser-Erkennung für mehr Sicherheit bei der Nutzung unseres Onlinebankings

Ab sofort nutzen wir beim Login in unser Onlinebanking die sogenannte Browser-Erkennung. Wenn Sie sich das erste Mal mit einem neuen Browser im Onlinebanking anmelden, müssen Sie beim Login eine TAN eingeben, um diesen neuen Browser zu bestätigen. Dabei speichert unser Onlinebanking einen Cookie auf Ihrem Computer. Bei jeder weiteren nachfolgenden Anmeldung im Onlinebanking prüft die Anwendung automatisch, ob dieser Cookie vorhanden ist und ob eine erneute TAN-Eingabe beim Login notwendig ist. Das Setzen des Cookies verhindert, dass evtl. Dritte mit Ihren ausgespähten Daten (VR-NetKey/Alias und PIN) ohne zusätzliche TAN-Abfrage Zugriff auf Ihre Konten erhalten.

In folgenden Fällen kann es passieren, dass Sie bei jedem Login in Ihr Onlinebanking zusätzlich eine TAN eingeben müssen:

  • Sie haben in Ihrem Browser eingestellt, dass nach jedem Schließen alle Cookies gelöscht werden.
  • Sie nutzen einen privaten Surfmodus in Ihrem Browser.
  • Sie nutzen weitere Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins, welche bestimmte Funktionen im Browser blockieren.
  • Bei manchen Virenscannern (z.B. Kaspersky) müssen ggf. entsprechende Ausnahmen angelegt werden.

 Hinweis: Die Pflicht zur regelmäßigen TAN-Eingabe beim Login ins Onlinebanking gemäß der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) bleibt davon unberührt.