Wie kann ich schenken?

Wenn Sie Ihr Geld gemeinnützig einsetzen wollen, suchen wir gemeinsam nach dem Weg, der am besten zu Ihren Vorstellungen und Ideen passt. Dabei stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen.

Die freieste Schenkung findet ohne jegliche Auflage statt. Die GLS Treuhand bestimmt dann, mit welcher Förderung das Geld gesellschaftlich viel bewirken kann. Sie können auch eine Schenkung mit Widerruf wählen, sodass Sie den Betrag bei einer wirtschaftlichen Notlage zurückerhalten können. Zu Ihren Lebzeiten können wir den Betrag anlegen und die Erträge für gemeinnützige Initiativen einsetzen. Nach Ihrem Tode kann der Betrag dann schenkungsweise weitergegeben werden.

Sie können sich auch für eine Stiftung entscheiden. Auch hier gibt es mehrere Wege:

  • Gründung eines Stiftungsfonds
  • Gründung einer treuhänderisch verwalteten oder selbstständigen Stiftung