Was hat die Offenlegungsverordnung mit mir als Anleger*in zu tun?

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Nachhaltigkeit im Finanzsektor zu fördern. Ab dem 2. August diesen Jahres tritt nun eine Änderung in Kraft, die Sie als Anleger*in direkt betrifft. Erstmals werden Sie von Ihren Anlageberater*innen verpflichtend gefragt, ob und welche Nachhaltigkeitsaspekte Sie bei der Geldanlage berücksichtigen möchten. Dabei werden gesetzlich vorgeschriebene Nachhaltigkeitsklassen abgefragt.

Falls Sie ohne persönliche Anlageberatung investieren, haben die neuen regulatorischen Vorgaben keinerlei Auswirkungen auf Sie. Sie können sich wie gewohnt online zu unseren Fondsangeboten informieren und sich von unserem Nachhaltigkeitsverständnis überzeugen.

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