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Können Vermögenswirksame Leistungen auf einem Gemeinschaftskonto angespart werden?
Die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) dürfen nur auf ein alleiniges Konto des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin eingezahlt werden.
Mit Ausnahme des Bausparvertrags: Ein Bausparkonto kann gemeinschaftlich geführt werden und es können beide VL darauf eingezahlt werden.