Wie kann man den PSD2-Zugriff kontrollieren?

Vorneweg: Ohne dass Sie es erlaubt haben, kann kein Dritter auf Ihre Zahlungsverkehrskonten zugreifen.

Nach der PSD2-Richtlinie muss für den Zugriff auf die Kontodaten die explizite Zustimmung des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin vorliegen. Diese*r muss dafür z. B. Kontonummer und PIN oder Alias und PIN angeben. Widerspruch- oder Sperrmöglichkeiten gibt es bisher nicht.

In der Zugriffsverwaltung im GLS Onlinebanking im Bereich "Service > Konten und Verträge > Zugriffsverwaltung" können Sie jederzeit kontrollieren, welchen Drittanbieter Sie berechtigt haben, ebenso welche Zahlungen Drittanbieter durchgeführt haben. Sie können dort die Zugriffsberechtigungen auch wieder entziehen. Die Daten stehen Ihnen rückwirkend bis zu 180 Tage zur Verfügung.

Kreditkartenkonten sind nicht von der PSD2-Regulierung betroffen, dafür wird es keine Abfragemöglichkeit geben. Bei der Kreditkartenzahlung gibt man die IBAN seines Girokontos nicht an, sondern nur die Kreditkartennummer.

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