Stimme ich bei Erteilung einer Lastschrift, dem Informationsabruf zu?

Bei Lastschrifteinzug benötigt der/die Händler*in die Daten, um das Mandat zu erstellen und die Lastschrift einziehen zu können. Er/sie benötigt keinen Zugriff auf das Kundenkonto.

Falls die Kontozugangsdaten für den Lastschrifteinzug abgefragt werden, sollte man diese Daten verweigern, da sie nicht erforderlich sind.

Mehr zu PSD2 im GLS Bank-Blog