GLS Geschäftskonto
Für Selbstständige und Freiberufler: flexibel und zuverlässig
Erledigen Sie Ihre täglichen Bankgeschäfte einfach und zuverlässig und nutzen Sie die vielfältigen Leistungen für den gewerblichen Zahlungsverkehr.
- abgestimmt auf individuelle und branchenspezifische Bedürfnisse
- geeignet für viele Rechtsformen
- sicheres und unkompliziertes Onlinebanking
- telefonischer Kundensupport
- Einzahlungen an den Geldautomaten der GLS Filialen sind kostenfrei, bei der Reisebank gebührenpflichtig
- an den Automaten der Volks-, Raiffeisen- und Spardabanken gebührenfrei Geld abheben
- nachhaltiges Investment in grüne Branchen
Geld für Frauen
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Altersvorsorge für Frauen
1 x 1 der Altersvorsorge
Ein Mann ist keine Altersvorsorge
Konditionen
Leistungen | Konditionen |
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GLS Beitrag | 5 Euro/mtl. Der GLS Beitrag ist Voraussetzung für alle Angebote. |
Kontoführungsgebühr | 8 Euro pro Monat |
Onlinebankingverfahren | FinTS/HBCI |
Kontoführung | online |
Buchungen | Elektronische Buchungen: 0,12 Euro/Buchung. |
Kontoauszüge | kostenlos ins Onlinebanking-Postfach; |
Sollzins für Kontokorrentkredite (eingeräumte Kontoüberziehung) | 8,31 %* pro Jahr |
GLS BankCard (Ausgabe einer Debitkarte) | 0,00 Euro |
GLS MasterCard Classic (Ausgabe einer Kreditkarte) | 30 Euro je Karte/Jahr |
weitere Onlinebanking-Verfahren möglich | HBCI, Sm@rtTAN Generator, die Kosten entnehmen Sie unserem Konditionenblatt |
Einlagenentgelt | 0,5 %** |
Besonderheiten | Bargeldeinzahlungen sind an den Geldautomaten an den GLS Standorten Bochum, Berlin, Frankfurt, Freiburg, Hamburg und München kostenfrei, bei der Reisebank gebührenpflichtig (s. Konditionenblatt). |
* zzgl. des 3-M-Euribor-Monatsdurchschnittssatzes. Dies ist standardmäßig der jeweils letztfestgestellte 3-Monatsdurchschnittssatz-Euribor (abrufbar unter www.gls.de/3meuribor/). Regelmäßig, jeweils zum 3. eines Monats, wird der bisherige Referenzzinssatz am Konto mit dem dann gültigen Referenzzinssatz verglichen. Sofern hierbei eine Abweichung von mindestens 0,01 Prozentpunkten vor handen ist, erfolgt eine Änderung der Sollzinssätze in Höhe der Abweichung (Zinsgleitklausel).
**Die Bank ist berechtigt, für die Verwahrung von Einlagen auf Einlagen- und Kontokorrentkonten ein Einlagenentgelt zu berechnen. Soweit nichts anderes vereinbart, ergeben sich die Zinsen und Entgelte für diese Leistungen aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Bis zu einem Gesamtvolumen i. H .v. insgesamt 250.000 Euro auf allen Kontokorrent- und Einlagenkonten (inkl. Tagesgeldkonten aber exkl. Spareinlagen) wird kein Einlagenentgelt berechnet (Sockel). Zur Feststellung, ob ein solches Gesamtvolumen erreicht ist, werden die Volumina aller Kontokorrent- und Einlagenkonten (inkl. Tagesgeldkonten aber exkl. Spareinlagen) addiert. Für darüberhinausgehende Einlagen wird für Guthaben auf Einlagen- und Kontokorrentkonten ein Einlagenentgelt i. H. v 0,5 % p. a. auf die den Sockel übersteigenden Einlagen berechnet.