Wie nachhaltig soll es sein?

Nachhaltigkeit im Finanzsektor fördern

Seit dem 2. August 2022 gilt folgende Änderung: Sie werden als Kund*in von Ihrer/Ihrem Anlageberater*in gefragt, ob und welche Nachhaltigkeitsaspekte Sie bei Ihrer Geldanlage berücksichtigen möchten. Das ist Pflicht. Der Gesetzgeber hat dazu verschiedene Nachhaltigkeitsklassen für Anlageangebote definiert. Sie bilden die Grundlage zu Ihrer Nachhaltigkeitsberatung.

Drei Nachhaltigkeitsklassen

In dieser Anlagekategorie sollen negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vermieden werden. Um dies sicherzustellen, werden insbesondere Ausschlusskriterien berücksichtigt. Diese sind: Investitionen in Waffen, Kohle und Tabak sowie in Unternehmen mit schwerwiegenden Verstößen gegen Menschen- und Arbeitsrechte und kontroversen Umwelt und- Wirtschaftspraktiken.

Wir bewerten diese Mindeststandards positiv und richten uns bei unseren Fonds daher nach dieser Nachhaltigkeitsklasse. In unseren Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen haben wir seit vielen Jahren strenge Ausschlusskriterien definiert, die weit über die gesetzlichen Ausschlusskriterien, wie sie hier definiert sind, hinaus gehen.

Der GLS AI - Mikrofinanzfonds erfüllt diese Nachhaltigkeitsklasse aktuell noch nicht. Unser Mikrofinanzfonds vergibt Kredite an kleine Mikrofinanzinstitute in Ländern außerhalb der europäischen Union, die die von der EU vorgegebenen Daten noch nicht erheben. Eine einheitliche Datenbasis werden wir in den kommenden Jahren gemeinsam mit unserem Partner, der Frankfurt School Impact Finance, und auf Basis anerkannter externer Standards erarbeiten.

Wenn Sie Anlageangebote aus dieser Klasse wählen, haben Sie Anteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne der so genannten Offenlegungsverordnung. Diese neue Verordnung hat eine eigene Nachhaltigkeitsdefinition etabliert. Um ihr zu entsprechen, müssen Anlageangebote u.a. einen messbaren positiven Beitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel leisten.

Fondsangebote dieser Nachhaltigkeitsklasse sind der GLS Mikrofinanzfonds und auch der BfS Nachhaltigkeitsfonds Green Bonds. Denn hier macht es aus unserer Sicht Sinn, einen positiven Beitrag zu messen, da die Fondsgelder direkt in Projekte, Unternehmen und Institute fließen.

Warum bieten wir nur zwei Fonds in dieser Klasse an?
Bei allen weiteren Fondsangeboten, insbesondere unseren Aktienfonds, richten wir uns derzeit nicht nach dieser Nachhaltigkeitsklasse. Wir können noch nicht abschließend beurteilen, inwieweit diese Klasse unserem bewährten Nachhaltigkeitsansatz entspricht, gezielt in zukunftsweisende sozial-ökologische Geschäftsfelder wie Erneuerbare Energien, Ernährung, Bildung, Kultur usw. zu investieren. Wir glauben, dass Nachhaltigkeit auch eine ethische Seite hat. Unser Ansatz basiert daher auf der qualitativen Einzelfallentscheidung. Renommierte Nachhaltigkeitsexpert*innen bringen in einem Anlageausschuss vielfältige Perspektiven ein und entscheiden nach reiflicher Diskussion über die Aufnahme von Titeln in unser Anlageuniversum. Die Sichtweise von Expert*innen erlaubt aus unserer Sicht ein besseres Urteil als eine reine Betrachtung quantitativer Daten. Eine stärkere Orientierung nach der neuen Verordnung würde ggf. zu Konflikten in der Beurteilung führen. Zudem birgt die Definition der Offenlegungsverordnung viel Interpretationsspielraum und ist somit anfällig für Greenwashing. Vor allem bei Angeboten, bei denen Fondsgelder nicht direkt in Projekte, Unternehmen und Institute fließen, agieren wir vorsichtig.

Wir werden die weitere Entwicklung genau analysieren und Wege prüfen, wie wir unser Nachhaltigkeitsverständnis mit demjenigen der Offenlegungsverordnung in Einklang bringen können.

In dieser Klasse erhalten Sie Fondsangebote, welche einen Anteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne der EU-Taxonomie aufweisen.

Wir richten uns derzeit nicht nach dieser Nachhaltigkeitsklasse. Als GLS Bank haben wir in einer öffentlichen Stellungnahme deutliche Kritik an der EU-Taxonomie geäußert. Auch wenn wir Mindeststandards begrüßen, verfehlt die Taxonomie durch die Aufnahme von Atomenergie und Gas als nachhaltige Investition ihre ursprüngliche Idee einer Qualitätsdefinition für nachhaltige Geldanlagen. Zudem führen weitere konzeptionelle Fehlentscheidungen zu Wettbewerbsverzerrungen. Unser eigenes Nachhaltigkeitsverständnis entspricht damit nicht demjenigen der Taxonomie.

Fragen und Antworten

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Nachhaltigkeit im Finanzsektor zu fördern. Ab dem 2. August diesen Jahres tritt nun eine Änderung in Kraft, die Sie als Anleger*in direkt betrifft. Erstmals werden Sie von Ihren Anlageberater*innen verpflichtend gefragt, ob und welche Nachhaltigkeitsaspekte Sie bei der Geldanlage berücksichtigen möchten. Dabei werden gesetzlich vorgeschriebene Nachhaltigkeitsklassen abgefragt.

Falls Sie ohne persönliche Anlageberatung investieren, haben die neuen regulatorischen Vorgaben keinerlei Auswirkungen auf Sie. Sie können sich wie gewohnt online zu unseren Fondsangeboten informieren und sich von unserem Nachhaltigkeitsverständnis überzeugen.

Offenlegungsverordnung OnlineInvest

Die Offenlegungsverordnung für OnlineInvest können Sie hier downloaden!

Offenlegungsverordnung

Darunter sind Investmentstrategien zu verstehen, bei denen zum einen bestimmte Mindestausschlüsse angewandt werden. Ausgeschlossen werden Investitionen in Waffen, Kohle und Tabak sowie in Unternehmen mit schwerwiegenden Verstößen gegen Menschen- und Arbeitsrechte und kontroversen Umwelt und- Wirtschaftspraktiken.

Zum zweiten werden Daten zu sogenannten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (englisch „Principal Adverse Impacts“) berücksichtigt. Derzeit sind bei diesen Kriterien keine Schwellenwerte definiert.

Unter "positiver Beitrag zu Nachhaltigkeit" sind Investmentstrategien zu verstehen, die einen gewissen Anteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne der so genannten Offenlegungsverordnung aufweisen. Diese neue Verordnung hat eine eigene Nachhaltigkeitsdefinition etabliert. Um ihr zu entsprechen, müssen Anlageangebote u.a. einen messbaren positiven Beitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel leisten.

In der Verordnung heißt es dazu: „(…) eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels beiträgt, gemessen beispielsweise an Schlüsselindikatoren für Ressourceneffizienz bei der Nutzung von Energie, erneuerbarer Energie, Rohstoffen, Wasser und Boden, für die Abfallerzeugung, und Treibhausgasemissionen oder für die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Kreislaufwirtschaft, oder eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines sozialen Ziels beiträgt, insbesondere eine Investition, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beiträgt oder den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördert oder eine Investition in Humankapital oder zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen.

Wie hoch der Anteil an diesen Investitionen in einem Anlageangebot sein muss, ist derzeit (noch) nicht definiert. Theoretisch sind auch Werte von 1 Prozent möglich, damit sich ein Fonds für diese Nachhaltigkeitsklasse klassifiziert.

Unter "wesentlicher positiver Beitrag zur Umwelt" sind Investmentstrategien zu verstehen, die einen gewissen Anteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne der EU-Taxonomie aufweisen.

Wie hoch der Anteil an diesen Investitionen in einem Anlageangebot sein muss, ist derzeit (noch) nicht definiert. Theoretisch sind auch Werte von 1 Prozent möglich, damit sich ein Fonds für diese Nachhaltigkeitsklasse klassifiziert.

Ebenfalls ist zu beachten, dass in der EU-Taxonomie Atomkraft und Erdgas als nachhaltige Investitionen gelten. 

Wir bieten Fonds mit vielfältigen Investitionsstrategien an. Ein Aktienfonds funktioniert anders als ein Mikrofinanzfonds. Anlageangebote, bei denen Fondsgelder direkt in Projekte, Unternehmen und Institute fließen, stufen wir gesetzlich höher ein als Anlageangebote, bei denen dies nicht der Fall ist.

Wir beobachten die gesetzliche Entwicklung sehr genau und prüfen, inwiefern eine Umklassifizierung weitere Fonds mit unserem Nachhaltigkeitsverständnis vereinbar ist.

Wir haben aktuell nur diejenigen Fonds nach Artikel 9 eingestuft, in denen Fondsgelder direkt in Unternehmen, Projekte und Institute fließen. Das ist momentan der GLS AI – Mikrofinanzfonds und der BFS Nachhaltigkeitsfonds Green Bonds. Hier kann man eine direkte Verbindung zwischen Investition und positiven Nachhaltigkeitseffekten herstellen.

Um als Artikel 9-Fonds im Sinne der Offenlegungsverordnung zu gelten, muss ein Anlageangebot einen messbaren positiven Beitrag zu Umwelt- oder einem Sozialziel leisten. Wir haben ein eigenes, seit Jahren erprobtes Nachhaltigkeitsverständnis – eher eine qualitative Sicht statt eines datengetriebenen quantitativen Verständnisses. Wir bauen auf die Sichtweise und das Urteilsvermögen externer, erfahrener Expert*innen und glauben, dass dieser Prozess ein besseres Urteil erlaubt als eine Betrachtung quantitativer Daten. Dieser Ansatz wurde in der Vergangenheit vielfach positiv bewertet, u.a. vom FairFinanceGuide, Ecoreporter und zuletzt auch von Stiftung Warentest in seiner Finanztest Ausgabe 08/2022.

Eine stärkere Orientierung nach der neuen Verordnung würde ggf. zu Konflikten in der Beurteilung führen. Zudem birgt die Definition der Offenlegungsverordnung viel Interpretationsspielraum und ist somit anfällig für Greenwashing. Vor allem bei Angeboten, bei denen Fondsgelder nicht direkt in Projekte, Unternehmen und Institute fließen, agieren wir vorsichtig.

Wir beobachten die gesetzliche Entwicklung sehr genau und prüfen, inwiefern eine Umklassifizierung weiterer Fonds in Artikel 9 mit unserem Nachhaltigkeitsverständnis sowie dem Greenwashing-Risiko vereinbar ist.

Das Angebot GLS onlineInvest umfasst sowohl eigene Angebote als auch Angebote von Partnerinstituten wie u.a. der Bank für Sozialwirtschaft oder Triodos Investment Management. GLS onlineInvest ist eine unabhängige Vermögensverwaltung und für dieses "Finanzprodukt" bzw. Finanzdienstleistung muss auch eine eigene Bewertung erfolgen. GLS onlineInvest richtet sich daher nicht nach der Eigeneinschätzung der Fonds, sondern bewertet das durch die Fondsauswahl entstehende Portfolio an Emittenten/Wertpapieren.

Da wir hier für die Bewertung eigenständig verantwortlich sind, können wir diese auch entsprechend gestalten und die uns zur Verfügung stehenden Daten auch nutzen. Daher werden Daten für die Auswertung der Biodiversität, Wasserverbrauch ausgewertet und auch veröffentlicht und somit auch als PAI "erfüllt". Die Richtlinien von GLS onlineInvest sind in einer eigenen Policy (von der Offenlegungsverordnung vorgeschrieben) umfangreich dargestellt.

Wie bei allen Angeboten der GLS Bank richtet sich auch GLS onlineInvest nicht nach der EU-Taxonomie („Wesentlicher positiver Beitrag zur Umwelt“). Bei einer besseren Datenlage wird sich dieses ggf. ändern. Unternehmen der Atomkraft sowie Geschäftsmodelle, die auf fossile Energieträger beruhen, werden weiterhin durch die GLS Anlage- und Finanzierungsgrundsätze ausgeschlossen.