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Trends und Fakten in der Rentenversicherung

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Rentenreform
Die gesetzlichen Regelungen zur Rente wurden mehrfach geändert, das Rentenniveau der gesetzlichen Rente von 48 % des letzten Bruttoeinkommens auf 43 % gesenkt. Und auch diesen Anteil erhält man nur, wenn man 45 Jahre lang den Rentenbeitrag für das jeweils errechnete Durchschnittseinkommen bezahlt hat.

Kernpunkte der Reformen sind ein verbesserter Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur Altersvorsorge und der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Renteneinkünfte ab dem Jahr 2005 mit 50 %, jährlich steigend auf 100 % im Jahr 2040. Gleichzeitig werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach und nach von der Steuerpflicht befreit.

3-Schichten-Modell
In der Altersvorsorge hat sich der Begriff „3-Schichten-Modell“ für die verschiedenen Möglichkeiten von Bezügen durchgesetzt.

Das 3-Schichten-Modell umfasst:

  • die Basisversorgung mit der gesetzlichen Rentenversicherung, der berufsständischen Versorgung u.a. sowie die Basis-Rente (Rürup-Rente)
  • die Zusatzversorgung mit der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (z.B. Förderrente/Riester-Rente) sowie
  • Anlagen aus versteuertem Einkommen. Dazu zählen z.B. Renten- und Lebensversicherungen sowie Sparguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen an geschlossenen Fonds.

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