Steuerlich begünstigt sind auch Beiträge zur Basis-Rente. Hierfür können Sie - inklusive Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung - jährlich bis zu 20.000 Euro einzahlen. Die Einzahlungen können Sie im Jahr 2009 zu 68 % (13.600 Euro), im Jahr 2010 zu 70 % (14.000 Euro) als Sonderausgabenabzug geltend machen. Dieser Prozentsatz steigt um jährlich 2 % bis auf 100 % im Jahr 2025.
Je nach Alter und Rentenbeginn muss die ausgezahlte Rente zu 57 % im Jahr 2009 (59 % 2010) und dann jährlich steigend bis auf 100 % im Jahr 2040 versteuert werden. Die Rente können Sie frühestens mit 60 Jahren beziehen, eine einmalige Kapitalzahlung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Die Basis-Rente bietet eine Beitragsrückgewähr und eine Todesfallleistung. Diese Leistungen werden verrentet und dürfen nur an die berechtigten Hinterbliebenen gezahlt werden. Dazu zählt der/die in gültiger Ehe lebende Ehepartner/in bzw. sofern diese/r nicht vorhanden ist, die steuerrechtlich berechtigten Kinder. Die Ehepartnerin/der Ehepartner kann zusätzlich abgesichert werden.
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II wird das angesparte Kapital nicht angerechnet.
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