Wichtige Eckpunkte
- Die Direkt-Rente ist eine Rentenversicherung, die Sie als Unternehmen für Ihre Beschäftigten abschließen.
- Sie kann mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden.
- Versicherte Person ist der/die Beschäftigte.
- Sofern für die Direkt-Rente eigene Gehaltsanteile des/der Beschäftigten umgewandelt werden, erhält der/die Beschäftigte alle wesentlichen Vertragsrechte.
- Beim Wechsel der Arbeitsstelle kann der/die Beschäftigte die Direkt-Rente "mitnehmen". Frühestes Bezugsalter ist 62 Jahre.
- Eine arbeitnehmerseitige Kündigung oder Beleihung ist nicht möglich.
- Die Auszahlung ist in Form einer Rente vorgesehen; es besteht aber auch die Option einer Kapitalabfindung.
- Das ausgezahlte Kapital ist steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig.
Beiträge
- Der/die Beschäftigte wandelt einen Teil des Gehalts um. Damit bezahlen Sie als Arbeitgeber/in die Beiträge für die Direktversicherung.
- Es können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung (West) (zurzeit 5.600 Euro monatlich) eingezahlt werden.
- Zusätzlich können weitere 1.800 Euro eingezahlt werden, sofern der/die Versicherte nicht noch eine „alte“ Direktversicherung aus der Zeit vor 2005 mit Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG hat.
Steuerliche Auswirkungen für den/die Beschäftigten
- Die Beiträge werden aus unversteuertem Einkommen gezahlt.
- Die Rente ist bei Bezug steuerpflichtig, allerdings in der Regel mit einem niedrigeren Steuersatz als in Zeiten der Erwerbstätigkeit.
Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen für den/die Beschäftigten
- Bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) sind die Beiträge sozialversicherungsfrei.
- Gesetzlich oder freiwillig Versicherte müssen auf die Leistungen während der Auszahlungsphase Krankenkassenbeiträge zahlen.
- Für die Direkt-Rente besteht Vermögensschutz. Sie ist Hartz IV-sicher.
Zum Herunterladen und Ausdrucken:
Infoblatt "Betriebliche Altersversorgung für Unternehmen"
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