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Rechte und Pflichten im Überblick

  • Sie haben die Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung an der Genossenschaft, z.B. durch Teilnahme an Generalversammlungen, Abstimmungen und Wahlen sowie durch Mitsprache- und Auskunftsrechte.
  • Die Genossenschaftsanteile stellen die langfristige Grundlage für die Arbeit der GLS Bank dar, so dass sie nur zum Ende eines Geschäftsjahres – unter Einhaltung einer fünfjährigen Frist – gekündigt werden können.
  • Soweit ein Jahresfehlbetrag nicht auf neue Rechnung vorgetragen oder durch Heranziehung anderer Ergebnisrücklagen gedeckt wird, ist er durch die gesetzliche Rücklage oder durch Abschreibung von den Genossenschaftsanteilen der Mitglieder oder durch beides zugleich zu decken. Im Rahmen der beschränkten Nachschusspflicht können Mitglieder bis zu der Grenze der in der Satzung bestimmten Haftsumme von 100 € je Genossenschaftsanteil im Fall der Insolvenz der GLS Bank zu Leistungen herangezogen werden. Diese ist beschränkt auf die ersten 50 Genossenschaftsanteile.

Beitritt und Beteiligung

  • Nach Eingang des Zeichnungsbetrages erhalten Sie eine Bestätigung über die Eintragung in die Mitgliederliste der GLS Bank.