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Leih- und Schenkgemeinschaften - gemeinsam lässt sich viel bewegen

Gemeinnützige Einrichtungen wie Vereine, Projekte und Initiativen, finanzieren sich meist durch Zuwendungen, Schenkungen und Beiträge ihrer Mitglieder und Förderer. Meist handelt es sich um kleine, regelmäßige Beträge.

Was aber, wenn eine größere Summe benötigt wird, zum Beispiel für den Bau eines Gebäudes? Hier kommt die Leih- und Schenkgemeinschaft ins Spiel.

Wie das funktioniert?
Menschen, die die Intiative unterstützen, erklären sich bereit, für eine bestimmte Zeit, maximal fünf Jahre, jeden Monat bis zu 50 Euro zu spenden, also maximal 3.000 Euro. Die Unterstützerinnen und Unterstützer - nicht mehr als 30 - schließen sich zu einer Leihgemeinschaft zusammen. Eine echte Solidargemeinschaft. Jeder beantragt einen Kleinkredit bei der GLS Bank. So kommen bis zu 90.000 Euro zusammen. Die Initiative erhält die Summe der Kleinkredite für die Realisierung ihres Vorhabens. Und die einzelnen Leihgemeinschaftsmitglieder tilgen ihren jeweiligen Kredit über die vereinbarte Laufzeit.

Kredite an Leihgemeinschaften werden kostendeckend vergeben, d.h. es werden nur die anfallenden Personal- und Sachkosten in Rechnung gestellt. Mehr zum Thema Kostendeckungsumlage

Infoblatt zu Leih- und Schenkgemeinschaft (PDF 32 KB)