Nachfolgend beantworten wir Fragen, die uns häufig im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage gestellt werden.
Ja, dies ist grundsätzlich möglich.
Bei Anlagen auf eigenem Dach und einer Finanzierungssumme von bis zu 30.000 Euro genügt die Abtretung der Einspeisevergütung.
Wird die Anlage auf einem fremden (nicht kommunalen) Dach installiert, wird neben der Abtretung der Einspeisevergütung die Anlage sicherungsübereignet. Dazu muss das Recht zum Betrieb der Anlage im Dachnutzungsvertrag (Dachpachtvertrag) sichergestellt sein und über eine vorrangige Dienstbarkeit im Grundbuch des Eigentümers verankert werden.
Der Dachnutzungsvertrag (Dachpachtvertrag) muss eine rechtliche Trennung von Anlage und Dach über die sogenannte „Schein-
bestandteilseigenschaft“ der Anlage sicherstellen und das Eintrittsrecht für Dritte gewährleisten. Nähere Hinweise zur genauen Ausgestaltung geben wir Ihnen gerne.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein Eigenkapitaleinsatz von 10-25% der Nettoinvestitionssumme eine solide Finanzierungsbasis und Betriebsgrundlage für die Anlagen darstellt.
Ja, beispielsweise der KfW oder der Rentenbank.
Ja, eine Zwischenfinanzierung der Mehrwertsteuer ist möglich.
In der Regel 12 bis 18 Jahre bei zehnjähriger Zinsbindung.