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Steuerbescheinigung 2009

Durch die neue Abgeltungssteuer haben sich ab 2009 die Erklärungspflicht für Kapitaleinkünfte und das Verfahren vereinfacht.

Die Bank führt die Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab.  Anlegerinnen und Anleger müssen in der Regel die Kapitalerträge in der Steuererklärung nicht mehr angeben. Eine Jahressteuerbescheinigung erhalten sie deshalb nur auf Anfrage.

Falls Sie für Ihre Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) eine Jahressteuerbescheinigung benötigen, können Sie diese online und kostenlos bei uns anfordern: 

Jahressteuerbescheinigung 2009

Bitte prüfen Sie vorher, z.B. mit einer/m Steuerberater/in, ob Sie eine Jahressteuerbescheinigung benötigen.