Dazu die Stellungnahme unseres Karten-Netzbetreibers CardProcess vom 27.09.2010:
"Verbraucher- und Datenschützer werfen einigen in Deutschland zugelassenen Netzbetreibern in den Medien vor, Daten von Karteninhabern aus Kartenzahlungen in einem rechtlich nicht zulässigen Maße zu speichern, über Scoring-Verfahren zu analysieren und so die Solvenz des Verbrauchers zu prüfen.
Die CardProcess verarbeitet als vom Zentralen Kredit Ausschuss (ZKA) zugelassener EC-Cash-Netzbetreiber Daten der Karteninhaber nur im Rahmen der vom ZKA mit strengen Auflagen zugelassenen Verfahren. Daten aus Bezahltransaktionen werden zu keiner Zeit ausgewertet, um Prognosen hinsichtlich der Verlässlichkeit und Solvenz der Karteninhaber zu erstellen und solche Datensätze Händlern zur Verfügung zu stellen. Daten speichert CardProcess ausschließlich zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Auch im von der CardProcess unterstützten unterschriftbasierten Lastschriftverfahren erhebt und speichert die CardProcess Kartendaten ausschließlich für Reklamationszwecke. Karten- und Käuferdaten werden nicht in Datenpools zusammengeführt, ausgewertet, zu Profilen weiterverarbeitet oder für Kunden zur Verfügung gestellt.
Als Technischer Dienstleister der Volks- und Raiffeisenbanken speichert CardProcess damit nur die zur reibungslosen und rechtskonformen Abwicklung des Zahlungsverkehrs erforderlichen Daten. Bei der CardProcess sind Banken und Verbraucher jederzeit auf der sicheren Seite und können sich auf die in langjähriger Erfahrung erprobten und hohen Anforderungen im Hinblick auf den Schutz von Käufer- und Kundendaten verlassen.".