Der Kontoinhaber haftet für Schäden, die bis zur Sperrung der Karte entstehen, maximal mit 150,- EUR. Nach Sperrung der Karte haftet er nicht mehr. Für den geladenen Geldchip gilt das nicht - der Ladebetrag ist unwiderruflich weg, wie Bargeld. Allerdings ist hier ein maximaler Ladebetrag von 150,- EUR, wenn nur im Inland genutzt bis 200,- EUR vorgesehen.
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