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Was ist mit "Verfügung durch die hohe Hand" gemeint? (§3)

Der Paragraph behandelt den üblichen Ausschluss der Haftung der Bank bei höherer Gewalt, Krieg etc.
Verfügungen durch die hohe Hand sind z.B. Embargos und Sanktionen, die international durch den Sicherheitsrat der UN oder den Rat der EU beschlossen und in geltende Verordnung der EG umgesetzt wurden.

Sie können Kapital und Zahlungsverkehr betreffen und richten sich gegen Länder und / oder Personen. (z.B. zur Terrorismusbekämpfung)

Dieser Paragraph hat sich zur bisherigen Fassung der AGB nicht verändert.

 
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