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Wird zukünftig noch geprüft, ob der Empfänger einer Überweisung mit dem Kontoinhaber übereinstimmt?

Ab dem 1. November dürfen alle Banken des Europäischen Wirtschaftsraumes anhand der Kontonummer gutschreiben und belasten. An der Rechtslage, bei dem der Name vorgeht, ändert sich nichts.


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