Seit dem 1. November 2009 dürfen alle Banken des Europäischen Wirtschaftsraumes anhand der Kontonummer gutschreiben und belasten. In Zusammenhang mit der Umsetzung der Zahlungsdiensterichtline (Payment Service Directive) in Deutschland ist die sogenannte Kontoanrufprüfung entfallen. An der Rechtslage, bei dem der Name vorgeht, ändert sich nichts.
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