Kursgewinne sind nur beim Verkauf zu versteuern, Ausschüttungen und Erträge im Fonds jährlich. Kursgewinne aus Anlagen, die vor 2009 gekauft und mindestens ein Jahr gehalten wurden, müssen nicht versteuert werden. Die depotführende Stelle führt die Steuern künftig ab. Es ist sinnvoll, sämtliche Wertpapiere in einem Depot zu bündeln.
Sie erhalten die zuviel bezahlte Steuer über die Steuererklärung zurück.
Die Anlage KAP in Ihrer Steuererklärung entfällt. Eine Nachversteuerung mit dem persönlichen Steuersatz ist nicht erforderlich.
Sie können künftig Verluste aus Kapitalvermögen mit Gewinnen aus Kapitalvermögen sowie mit Zinsen und Dividenden verrechnen. Dies gilt allerdings nicht für Verluste aus Aktien. Diese können künftig nur mit Aktiengewinnen berechnet werden.