Seit dem 01. Januar 2009 wird eine pauschale Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhoben. Künftig werden dann Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Sparanlagen und Wertpapieren (Investmentfonds, Aktien und Anleihen) pauschal mit 25 % versteuert und nicht mehr mit dem individuellen Steuersatz (derzeitiger Höchstsatz 45 %). Für diese Kapitalerträge werden außerdem Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällig. Auch bisher steuerfreie Kursgewinne müssen künftig versteuert werden.
Der Sparer-Freibetrag heißt seit 2009 Sparer-Pauschbetrag. Es gelten weiterhin 801 Euro pro Person. Der Sparer-Pauschbetrag umfasst Zinsen, Dividenden und Kursgewinne inklusive Werbungskosten wie Depotgebühren.
Wenn Sie Mitglied einer Kirche sind
Bei der Kirchensteuer haben Sie künftig die Wahlmöglichkeit, ob Sie die Kirchensteuer
Bei der zweiten Variante nutzen Sie den Vorteil, dass die Bank künftig jährlich für Sie die Steuer direkt abführt.
Ihre Zinsen, Dividenden und Kursgewinne liegen unter 801 Euro
In diesem Fall müssen Sie nicht tätig werden. Ihr bisher erteilter Freistellungsauftrag ist weiterhin gültig.
Ihre Zinsen, Dividenden und Kursgewinne liegen über 801 Euro
Sie haben Einkünfte aus Wertpapieren
Sie haben einen Steuersatz unter 25 %
Sie haben einen persönlichen Steuersatz über 25 %
Sie haben Verluste aus Kapitalvermögen
Nicht unter die Abgeltungsteuer fallen
Für Kapitallebensversicherungen (auch für Rentenversicherungen) gilt
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Wir beraten Sie gerne unter der Telefonnummer 0234 5797-200