Home | Bankleitzahl 430 609 67

Abgeltungssteuer 2009

Seit dem 01. Januar 2009 wird eine pauschale Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhoben. Künftig werden dann Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Sparanlagen und Wertpapieren (Investmentfonds, Aktien und Anleihen) pauschal mit 25 % versteuert und nicht mehr mit dem individuellen Steuersatz (derzeitiger Höchstsatz 45 %). Für diese Kapitalerträge werden außerdem Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällig. Auch bisher steuerfreie Kursgewinne müssen künftig versteuert werden.

Der Sparer-Freibetrag heißt seit 2009 Sparer-Pauschbetrag. Es gelten weiterhin 801 Euro pro Person. Der Sparer-Pauschbetrag umfasst Zinsen, Dividenden und Kursgewinne inklusive Werbungskosten wie Depotgebühren.

Was müssen Sie tun?

Wenn Sie Mitglied einer Kirche sind
Bei der Kirchensteuer haben Sie künftig die Wahlmöglichkeit, ob Sie die Kirchensteuer

    1. selbst über Ihre Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe angeben oder
    1. die Kirchensteuer von uns einbehalten lassen. Hierfür benötigen wir die Angabe der Kirchenzugehörigkeit. Bitte senden Sie uns dazu den Auftrag zu.

Bei der zweiten Variante nutzen Sie den Vorteil, dass die Bank künftig jährlich für Sie die Steuer direkt abführt.

Ihre Zinsen, Dividenden und Kursgewinne liegen unter 801 Euro
In diesem Fall müssen Sie nicht tätig werden. Ihr bisher erteilter Freistellungsauftrag ist weiterhin gültig.

Ihre Zinsen, Dividenden und Kursgewinne liegen über 801 Euro

Sie haben Einkünfte aus Wertpapieren
Sie haben einen Steuersatz unter 25 %
Sie haben einen persönlichen Steuersatz über 25 %
Sie haben Verluste aus Kapitalvermögen

Keine Abgeltungssteuer

Nicht unter die Abgeltungsteuer fallen

  • der Verkauf von Eigenheimen
  • Reister- und Rürup-Verträge
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Geschlossene Fonds, soweit sie ausschließlich Einkünfte aus Gewerbetrieb erzielen
  • Private Rentenversicherungen

Versicherungen

Für Kapitallebensversicherungen (auch für Rentenversicherungen) gilt

  • beim vorzeitigen Verkauf/Kündigung der Lebensversicherung fällt Abgeltungsteuer an.
  • Abgeltungssteuer fällt an, wenn die Laufzeit von Verträgen, die vor 2005 geschlossen wurden, weniger als 12 Jahre beträgt.
  • Für Verträge ab 2005 fällt Abgeltungsteuer nur an, wenn der/die Versicherte am Ende der Laufzeit unter 60 Jahre alt ist oder die Laufzeit weniger als 12 Jahre beträgt.

Service

Besprechen Sie Ihre persönliche Situation mit uns.
Wir beraten Sie gerne unter der Telefonnummer 0234 5797-200

 
zurück zur Übersicht